Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein motorisiertes Fahrzeug auf der Strasse bewegt werden. Ein Unfall ohne einen Haftpflichtschutz birgt finanzielle Risiken, die unabsehbar sind. Bevor man mit einem Motorrad deshalb die Strasse betritt, sollte man sicher sein, dass eine dementsprechende Motorradversicherung besteht. Es besteht bei dem Motorrad eine sogenannte Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass alle Schäden, die entweder fahrlässig oder vorsätzlich mit dem Motorrad entstehen, eine Haftung des Eigentümers hervorrufen. So soll ein gerechter Ausgleich für die Schäden geschaffen werden, die mit dem Motorrad hervorgerufen wurden. Deshalb ist die Kraftfahrthaftpflichtversicherung auch eine Pflichtversicherung, ohne die kein Motorrad oder Auto auf der Strasse bewegt werden darf. Sollte der Besitzer eines Motorrades diese Haftpflichtversicherung nicht nachweisen können, dann kann das Motorrad nicht zugelassen werden oder es wird, bei laufendem Betrieb, stillgelegt. Damit der Geschädigte auch einen Ersatz für seinen Schaden bekommt, wenn der Unfallverursacher keine Leistung von seiner Motorradversicherung bekommt, gibt es nach dem Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch des Geschädigten gegen die zuständige Motorradversicherung. Die Haftpflichtversicherung bei den Motorradversicherungen ist für die Schäden zuständig, die der Besitzer des Motorrades einem anderem Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger zufügt. Will man auch das Risiko der Beschädigung des eigenen Motorrades versichern, sollte man sich eine Teilkaskoversicherung und eine Vollkaskoversicherung zulegen.
Motorradversicherungen
September 30th, 2011 · Keine Kommentare
Tags: Versicherung